Wer als Privatanleger sein Geld in Gold und Silber anlegen will, sollte über die geltenden Mehrwertsteuer-Regeln Bescheid wissen. Je nach Gegebenheiten ist der Erwerb entweder steuerfrei oder steuerpflichtig. Wobei in Deutschland bei Gold sogar drei Mehrwertsteuersätze gelten: 0% oder 7% oder 19%.
Definition von steuerbefreitem Anlagegold nach EU-Richtlinie
Sogenanntes Anlagegold ist in allen EU-Ländern nach der EU-Richtlinie 2006/112/EG mehrwertsteuerfrei. Die Richtlinie definiert mehrwertsteuerfreies Anlagegold nach folgenden Kriterien:
Anlagegold ist von Umsatzsteuer befreit, wenn es mindestens 99,5% Gold als Feingehalt aufweist und zugleich in Barren- oder Plättchen-Form vorliegt. Bei Anlagegold darf die Legierung damit nicht mehr als maximal 0,5% an Beimischungen enthalten. Durch die vorgeschriebene Barren- oder Plättchenform werden Goldschmuck oder Goldformen für die Industrie (z.B. Goldgries, Golddraht, Goldblech) von der Mehrwertsteuerbefreiung ausgeschlossen. Zusätzlich dürfen EU-Staaten bei der Steuergesetzgebung Goldbarren und Goldplättchen im Gewicht von bis zu 1 Gramm von der Mehrwertsteuerbefreiung ausschließen.
Bei Goldmünzen erfordern mindestens eine 90%ige Goldlegierung, damit sie als Anlagegold von der Umsatzsteuer befreit sind. Die Münzen müssen im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sein, bzw. gewesen sein. Zusätzlich müssen die Münzen nach dem Jahr 1800 geprägt worden sein. Außerdem darf der marktübliche Preis der Münzen den Goldbörsen-Marktpreis des reinen Goldgehalts der Münzen in Gramm oder Unzen um nicht mehr als 80 % übersteigen. Zur besseren Marktinformation publiziert die EU hierfür jährlich ein Gesamtverzeichnis der umsatzsteuerbefreiten Goldmünzen.
Umsatzsteuerbefreiung von Anlagegold in Deutschland
Die EU-Richtlinien für Anlegergold wurden in den EU-Länder jeweils im Steuergesetz verankert. Das deutsche Umsatzsteuergesetz berücksichtigt umsatzsteuerfreies Anlagegold in § 25c UStG (Volltext) und das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jeweils zum Jahresende per BMF-Schreiben (Volltext) die EU-Liste aller steuerfreien Goldmünzen fürs nächste Jahr.
Bei den umsatzsteuerpflichtigen Goldmünzen wird wiederum unterschieden: Auf Münzen mit einem Aufschlag ab 80% über dem Goldpreis werden 19% Mehrwertsteuer fällig, bei Münzen ab 150% Aufschlag gilt der ermäßigte Steuersatz von nur 7%.
Umsatzsteuersätze für Silber in Deutschland
Für Privatpersonen gilt beim Erwerb von Silberkursmünzen aus der Liste des Bundesfinanzministeriums 7% als ermäßigter Steuersatz. Ansonsten werden grundsätzlich 19% MwSt fällig.
Umsatzsteuerbefreiung im Zollfreilager
In so genannten Zollfreilagern bleiben dort gelagerte Waren und Rohstoffe so lange von der Mehrwertsteuer befreit, bis sie aus dem Zollfreilager herausgehen und in ein mehrwertsteuerpflichtige Zollgebiet für den inländischen Warenverkehr gelangen oder ins Ausland exportiert werden und dort eine Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird.
Mehrwertsteuersätze für Gold und Silber in der Schweiz
Wie in der EU gilt auch für die Schweiz, dass Gold als Anlagegut von der Mehrwertsteuer befreit ist. Für Silber gilt in der Schweiz der Mehrwertsteuersatz von 7,6%.
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