Viele fragen sich, warum in der EU (EU-Richtlinie 2006/112/EG) Gold je nach Fall gesetzlich entweder von Mehrwertsteuer befreit wird oder nicht. Oder warum in Deutschland bei bestimmten Silbermünzen 7% MwSt und für sonstiges Silber 19% MwSt aufgeschlagen werden. Der tiefere Grund liegt in der wirtschaftlichen Doppelfunktion von Gold und Silber, die beide Metalle seit Jahrtausenden für die Menschheit erfüllen:
Fazit:
Nachdem im 20. Jahrhundert der Goldstandard mehr und mehr verlassen wurde, stellen sich heute alle Währungen nur noch als ungedecktes Papiergeld und Computergeld dar, das prinzipiell beliebig inflationierbar ist. Die heute noch "offiziell" in verschiedensten Währungen herausgegebenen Gold- und Silbermünzen stellen kein reales, im Handel umlaufendes Zahlungsmittel mehr dar. Was soll der Bürger mit einer solchen Münzen auch an der Kasse von Aldi anfangen, wenn ihr Nennwert nur den kleinsten Teil des realen Gold- oder Silberwerts der Münze als Rohstoff ausmacht? Die auf diesen Gold- und Silbermünzen aufgeprägten Währungs-Geldzeichen entpuppen sich damit eher als Witz.
Das weiterhin unterschiedliche Mehrwertsteuerregeln für Gold und Silber je nach Formbestimmtheit des Rohstoffs bestehen, verdeutlich jedoch, dass die historische Doppelfunktion von Gold und Silber weiterhin existiert. Die EU-Steuergesetzgebung weist Gold in seiner Form als Anlegergold faktisch den Status eines Zahlungsmittels zu, das notwendigerweise von der Mehrwertsteuer befreit sein muss. Die Steuerbefreiung gilt keinesweg nur für die in Währungen geprägten Münzen. Steuerbefreit wird vor allem auch reines Gold als Goldbarren oder Goldronden.
Auch die seltsame deutsche Sonderregelung bei Silbermünzen spiegelt noch die Doppelfunktion des Metalls als normale Rohstoffware bzw. als Zahlungsmittel wider. Nur so sind die zwei Mehrwertsteuersätze bei Silber erklärlich, nämlich zu 19% MwSt, bzw. zum ermäßigten Steuersatz von 7% für offiziell geprägte Silbermünzen gemäß einer beim Bundesfinanzministerium geführten Liste.
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