Abgeltungssteuer: Wertsteigerung bei Edelmetallen bleibt steuerfrei

Wer als Privatanleger direkt physische Edelmetalle erwirbt und mindestens 12 Monate hält, muss in Deutschland weder Abgeltungssteuer noch andere Kapitalertragssteuern fürchten. Denn ein Mehrerlös aus Edelmetallverkäufen bleibt nach der Wartezeit mindestens zwölf Monaten komplett steuerfrei.

Keine Abgeltungssteuer für physische Wertanlagen

Zum 1. Januar 2009 trat die Abgeltungssteuer als erweiterte Quellensteuer in Kraft. Die Finanzinstitute wurden gesetzlich verpflichtet, mehr als 25% des Ertrags (konkret 25% plus Soli-Zuschlag, plus ggf. Kirchensteuern = 28,6%) direkt an das Finanzamt abzuführen.

Für Edelmetalle als Wertanlage bestehen damit vermehrt auch klare Steuervorteile im Vergleich zu einer Vielzahl anderer Anlagemöglichkeiten: Die Abgeltungssteuer erfasst ja nicht nur Zins- und Dividendenerträge, wobei Dividenden seit 2009 nicht mehr zum Halbsteuersatz, sondern voll zu versteuern sind. Abgeltungssteuer sind seit 2009 auch auf sämtliche Kursgewinne bei Verkäufen von Aktien, Anleihen, offenen Fonds, Zertifikaten, etc. abzuführen. Bis 2009 blieben diese Gewinne bei einer Haltezeit über einem Jahr steuerfrei.

Die Kombipackung Abgeltungssteuer plus Inflation als Vermögensfresser

Die Abgeltungssteuer besteuert die nominal in Euro erzielten Kursgewinne. Die zwischenzeitlich eingetretene Inflation bleibt unberücksichtigt. Soweit es sich um inflationsbedingte und damit fiktive Kursgewinne handelt, führt die Abgeltungssteuer zu einem realem Vermögensverlust beim Anleger.

Rechenbeispiel: Ein Anleger kauft Fonds oder Aktien für 100.000 Euro. Nach ein paar Jahren verkauft er diese für 120.000 Euro. Auf dem Papier, d.h. nominal in Euro erzielte der Anleger zwar einen Wertzuwachs in Höhe von 20%. Nehmen wir jetzt an, dass die Inflation im gleichen Zeitraum ebenfalls 20% betrug. Real hat der Anleger also keinen einzigen Cent Gewinn erzielt. Wegen der in der Zwischenzeit gestiegenen Lebenshaltungskosten und Preise kann er sich für den Verkaufserlös von 120.000 Euro nicht mehr kaufen als früher für seine 100.000 Euro.

Die Steuergesetzgebung berücksichtigt diese allgemeine Teuerung nicht. Daher kassiert der Staat jetzt über die Abgeltungssteuer mehr als ein Viertel des fiktiven Mehrerlöses von 20.000 Euro. Vom Verkaufserlös muss die Bank oder die Fondsgesellschaft daher mehr als 5.000 Euro als Abgeltungsteuer ans Finanzamt abführen. Dem Anleger bleiben damit auf dem Papier weniger als 115.000 Euro. Rechnet man die 20% Inflation aus den 115.000 Euro heraus, verbleiben dem Anleger dann von seinen ursprünglich investierten 100.000 Euro Startkapital weniger als 96.000 Euro. Der Anleger hat einen Verlust von über 4.000 Euro, die das Finanzamt über die Abgeltungssteuer abkassierte.

Gold und Silber als steuerfreie Vermögensanlage mit eingebautem Inflationsschutz

Dies würde dem Anleger bei Gold und Silber als physischer Wertanlage nicht passieren. Die Wertsteigerung von 100.000 Euro auf 120.000 Euro wäre steuerfrei gewesen. Wie die Geschichte zeigt, bieten gerade Gold und Silber meist besonderen Inflationsschutz. Und die Zeichen stehen auf steigende Inflation. Schließlich ist zu erwarten, dass in der aktuellen Weltwirtschaftskrise mit hoher Wahrscheinlichkeit immer mehr Papier- und Computergeld für Rettungsprogramme aus der Luft gehext wird, die letztlich eine inflationäre Entwicklung forciert.

Anlageformen für Edelmetall-Investments ohne Abgeltungssteuer

Die bewährte klassische Edelmetall-Anlage ist seit Urzeiten der direkte Erwerb von Gold oder Silber. Und gerade diese ist von der Abgeltungssteuer befreit. Hierbei ergeben sich insbesondere folgende Möglichkeiten:

  • Lagerung daheim im Tresor - möglichst mit Risikoabsicherung durch eine Hausratsversicherung.

  • Lagerung im Bankschließfach im Inland, bzw. Ausland.

  • Kostengünstige Lagerung über ein Edelmetall-Sammeldepot - beispielsweise mehrwertsteuerfrei in der Schweiz im Zollfreilager oder bei der Perth Mint in Australien.

Hinweise

Mit folgenden Hinweisen sei vor der Steuerpflicht bestimmter Anlagemöglichkeiten für Edelmetalle gewarnt werden, bei denen der steuerliche Hintergrund wohl häufiger missverstanden wird.

Vorsicht vor Edelmetall-ETFs wegen Strafsteuer. Immer wieder wird in der Diskussion um Anlagemöglichkeiten bei Edelmetallen auf die Vorteile der so genannten Edelmetall-ETFs (Exchange Traded Funds) hingewiesen. Diese Vorteile gelten jedoch nicht für Deutschland! Zwar stellen die ETFs offene Anlagefonds dar, über die der Anleger einen direkten Anteil an physischem Gold, Silber, etc. erwirbt, den der Fonds in einem Sammeldepot in Barrenform lagert, ankauft und verkauft. Da es sich jedoch um eine Fondskonstruktion handelt, gilt für dieses Anlagemodell prinzipiell die Abgeltungssteuer. Und es kommt noch ärger: Da bisher kein einziger dieser ausländischen Fonds in Deutschland zugelassen ist, muss der Anleger hier eine Strafsteuer in Höhe von 70% (!) der im jeweiligen Jahr eingetretenen Kurssteigerung entrichten. Und sofern keine Kurssteigerung eingetreten ist, muss der Anleger jedes Jahr 6% des Fonds-Rücknahmepreises des Vorjahres als pauschale Strafsteuer ans Finanzamt abführen. 

 

Vorsicht vor „Goldkonten“ und „Metallkonten“ wegen Abgeltungssteuer. Die vom Marketing häufig irreführend als Investition in die physischen Metalle angepriesenen „Goldkonten“ oder „Metallkonten“ stellen tatsächlich nur Darlehen des Anlegers gegenüber den Banken dar, diese Finanzprodukte emittierenden. Gleichtes gilt für die Edelmetall-Zertifikate. In all diesen Fällen besitzt der Anleger kein einziges Gramm physisches Edelmetall sondern nur Ansprüche aus dem gegebenen Bankdarlehen. Diese Anlageformen unterliegen daher der Abgeltungssteuer, bzw. Kapitalertragssteuer. Bei Zertifikaten gilt für die Abgeltungssteuer zusätzlich eine Sonderregelung. Hier waren bereits nach dem 14. März 2007 erworbene Zertifikate grundsätzlich abgeltungssteuerpflichtig, wenn das Zertifikat nicht im ersten Halbjahr 2009 verkauft worden ist.

Zusätzlich besteht bei Zertifikaten, Goldkonten oder Metallkonten die Gefahr des Totalverlusts der Anlage, wenn die emittierende Bank pleite gehen sollte. Dies ist in einer Finanz- und Weltwirtschaftskrise ein reales Risiko. Man kann nicht davon ausgehen, dass der Staat weiterhin generell alle Bankpleiten ausputzen wird, Liquidität bereitstellt und Anlegern ihre riskante Bankdarlehen ersetzt. Schließlich handelt es sich hier nicht um die gesetzliche Einlagensicherung der Banken für Giro- oder Sparkonten in beschränkter Höhe.

Mehrwertsteuer als Kostenfaktor. Für Privatpersonen in der EU und damit in Deutschland ist nur das so genannte Anlagegold mehrwertsteuerfrei, das beim Publikum den Anlageschwerpunkt im Edelmetallbereich darstellt. Ansonsten sind in Deutschland für Privatanleger alle gehandelten Edelmetalle mehrwertsteuerpflichtig. 

Zusätzliche Kostenfaktoren bei Edelmetallbesitz. Beim physischen Besitz von Edelmetallen fällt zwar keine Abgeltungssteuer an. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass gegebenenfalls für Lagerung, Versicherung und ggf. Transportkosten beim Verkauf anfallen, die bei einem kostenlosen Online-Depot für Aktien oder Fonds nicht eintreten. Steuerliche Gesichtspunkte sollte man bei Anlageentscheidungen daher nur als zusätzliche Faktoren berücksichtigen.